Häufig gestellte Fragen
Bis wann kann man sich anmelden?
Anmeldeschluss ist am 21. September 2025. Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist begrenzt. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Anmeldung. Wenn diese maximale Anzahl erreicht ist, können wir Interessierte nur noch auf die Warteliste nehmen, die nach Datum der Meldung besetzt wird.
Die Anmeldung für das WiederSehen 2025 ist nur über das Anmeldeformular möglich. Solltest du Fragen zum Anmeldeverfahren haben, wende dich bitte an veranstaltungen@fes-ehemalige.de
Was passiert, wenn ich meine Teilnahme stornieren muss?
Stornierungen können über das Abmeldeformular oder per E-Mail an veranstaltungen@fes-ehemalige.de vorgenommen werden.
Werden die Kosten für Hin- und Rückfahrt oder die Unterkunft erstattet?
Die Kosten für die Anfahrt und die Übernachtung können vom gemeinnützigen Ehemaligenverein leider nicht übernommen werden. Du kannst die Kosten deiner Anfahrt durch Fahrgemeinschaften senken. Wende dich hierzu an die Geschäftsstelle, um zu erfahren, wer außer dir noch aus deiner Stadt zum WiederSehen kommt.
Ist die Location barrierefrei?
Ja, die Räumlichkeiten bei ver.di sind barrierefrei und die Workshopräume sind mit dem Fahrstuhl erreichbar.
Wer ist Ausrichter der Veranstaltung?
Das WiederSehen 2025 ist eine Veranstaltung des FES-Ehemalige e.V.
